Wenn Sie eine Immobilie, d.h. ein Haus oder eine Wohnung, erben, dann gilt es verschiedene steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

Generell hängt bei der Erbschaftssteuer die Steuerlast vom persönlichen Verhältnis des Erblassers zum jeweiligen Erben bzw. zum Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten ab.

Wenn Sie eine Immobilie erben, gibt es für Sie im Grunde drei Möglichkeiten:

  • Das Haus oder die Wohnung selber nutzen.
  • Das Haus oder die Wohnung verkaufen.
  • Das Haus oder die Wohnung vermieten.

Natürlich muss eine solche Entscheidung genau durchdacht sein, denn es sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Die eigenen Lebensumstände, die Lage, die Art und auch der Zustand der Immobilie spielen eine Rolle. Auch finanzielle Gesichtspunkte werden Ihre Entscheidung beeinflussen.

Wenn Sie sich für eine Selbstnutzung entscheiden, kann das vor allem finanzielle Vorteile mit sich bringen. Unter bestimmten Umständen können Kinder, Ehegatten und Lebenspartner, welche ein Haus oder eine Wohnung erben, die Erbschaftssteuer vermeiden. Hierzu muss das geerbte Haus allerdings auch tatsächlich selbst bewohnt werden, und das für mindestens 10 Jahre.

Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, dann sollte zunächst ermittelt werden, welcher Preis für Ihre Immobilie erzielbar ist. Im Falle eines Verkaufes könnte sowohl die Spekulationssteuer als auch die Erbschaftssteuer auf Sie zukommen.

Die dritte Option, welche sich Ihnen bietet, ist die Vermietung der Immobilie. Sollte das Haus oder die Wohnung schon etwas älter ist, ist meistens eine Sanierung empfehlenswert, um auf dem Vermietungsmarkt attraktiv zu sein.

Natürlich kann man ein Erbe auch ausschlagen. Auch wenn es auf den ersten Blick abwegig erscheint – aber mit dem Eigentum einer Immobilie gehen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher. Möglicherweise ist das Haus oder die Wohnung stark sanierungsbedürftig, so dass auf die Erben hohe finanzielle Belastungen zukommen würden. In solchen Fällen sollte es gut überlegt sein, das Erbe anzunehmen.

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